Forstfläche „Rauener Berge“ mit ehemaliger Bunkeranlage (ca. 190 ha - Eigenjagd) in 15517 Fürstenwalde/Spree Landkreis Oder-Spree

auszugsweise aus dem zugehörigen Expose der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


1. Einführung / Eckdaten

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die Forstfläche „Rauener Berge“ mit der darin gelegenen, ehemaligen Bunkeranlage „Fuchsbau“ in 15517 Fürstenwalde/Spree, Land Brandenburg, Landkreis Oder-Spree mit einer Gesamtgröße von ca. 1.905.377 m² zu veräußern. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist seit dem 01.01.2005 gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BGBl. Teil I vom 14.12.2004, S. 3235) Eigentümerin der ehemals zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörenden Vermögenswerte.

Zunächst erhalten Sie zum Verkaufsobjekt folgende Eckdaten auf einem Blick:
Zu veräußernde Grundstücksgröße ca. 1.905.377 m² (rd. 190,5 ha)
Lage des Objektes Land Brandenburg, Landkreis Oder-Spree, ca. 60 km östlich von Berlin,
ca. 35 km westlich von Frankfurt (Oder)/ Polen
ca. 3 km südlich der Stadt Fürstenwalde
Infrastruktur und Verkehrsanbindung über die A 10 (Berliner Ring) sowie A 12 (Berlin-Frankfurt/O.), bis zur A 12-Anschlussstelle „Fürstenwalde-West“ erreichbar
Bebauung Der rd. 17 ha große, überwiegend bewaldete Bunkerbereich ist mit den typischen Einrichtungen und Baulichkeiten einer ehemals militärisch genutzten Bunkeranlage bebaut. Nutzungsverhältnisse (Stand Juli 2008) Bunkerareal vermietet, Vertrag ist zum 31.07.2008 gekündigt.
Straße Im Bereich der ehem. Bunkeranlage sind mit Asphalt, Beton/ Betonplatten befestigte Wege und Freiflächen vorhanden (nicht öffentlich), die Forstwege außerhalb der Bunkeranlage sind im wesentlichen forstüblich erschlossen. Die Zufahrt zum Objekt ist ...

3. Historie

Die Bunkeranlage wurde vermutlich seit 1940 über einem Stollensystem errichtet, welches aus der Zeit des Braunkohlebergbaus in den Rauener Bergen stammt. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das Bauwerk mehrfach erweitert und nachrichtentechnisch ausgebaut. Die gesamte Bunkeranlage wurde von 1965 bis 1990 durch die ehemalige NVA der früheren DDR, bis 1995 durch die Bundeswehr militärisch genutzt. 1995 erfolgte der Verschluss der Bunkeranlage. Teile der Bunkeranlage wurden im Oktober 2005 wieder geöffnet.

4. Grundstücksbeschreibung

Die Forstfläche „Rauener Berge“ sowie die von ihr fast vollständig umschlossene Bunkeranlage „Fuchsbau“ befindet sich südlich von Fürstenwalde, unweit der Bundesautobahn A 12. Im östlichen Bereich der ehemaligen Gesamtliegenschaft befindet sich der derzeit gewerblich bzw. durch Einrichtungen des Bundes genutzte ehemalige Kasernenbereich. Dieser Kasernenbereich, der nicht öffentliche, mit Betonplatten befestigte Zufahrtsweg von der Friedenstraße her sowie die nördlich des Zufahrtsweges gelegene Freifläche (ehemaliger Parkplatz) sind nicht Gegenstand des Verkaufsobjektes. Die ungefähre Grenze des Verkaufsobjektes ist in der Anlage 2 farblich gekennzeichnet. Das Verkaufsobjekt ist im Norden durch die Bundesautobahn A12 bzw. deutlich erkennbare Wege, im Osten durch die Straße von Fürstenwalde nach Petersdorf im Westen und Süden durch sichtbare Schneisen begrenzt. Im südöstlichen Bereich ist der Grenzverlauf im Waldbestand regelmäßig markiert. Das Verkaufsobjekt ist mit sandwassergebundenen Naturwegen erschlossen. In den einzelnen Waldbeständen sind überwiegend Rückegassen vorhanden. Aufgrund der militärischen Vornutzung sind einzelne Wege in fester Bauweise hergestellt. Dieses gilt insbesondere für den Bereich der ehemaligen Bunkeranlage. Die Flurstücke 53/1 und 54/1 der Flur 3 in der Gemarkung Petersdorf stehen nur zur Hälfte im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Von der Eigentümergemeinschaft der anderen Eigentumshälfte liegt die Zustimmung vor, dass die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücksteile an den Erwerber der bundeseigenen Liegenschaft veräußert werden können...

Das Verkaufsobjekt umfasst überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Kernbereich der ehemaligen Bunkeranlage sind, bedingt durch die frühere Nutzung, ober- und unterirdische Bauten und bauliche Anlagen vorhanden. Auch im unmittelbar daran angrenzenden Gelände sind an verschiedenen Stellen Anlagen der ehemaligen Bunkeranlage sichtbar, insbesondere Bunkerstellungen, Ver- und Entsorgungsleitungen/-schächte, Notausstiege, Entlüftungsrohre u. ä..

4.2 Flächenzusammenstellung

Das Verkaufsobjekt umfasst eine Fläche von rd. 190 ha. und ist fast vollständig bewaldet. Davon gehören rd. 17 ha im Inneren der Liegenschaft zu der auch oberflächlich bebauten Bunkeranlage. Nennenswerte Freiflächen sind nicht vorhanden...

4.6 Jagd

Das Verkaufsobjekt stellt einen Eigenjagdbezirk dar und ist sofort für den Erwerber verfügbar. Die unzerschnittene Lage in den umgebenden Waldungen, die abwechslungsreiche Geländestruktur und die vielfältigen Bestandesverhältnisse bieten interessante Jagdmöglichkeiten. Neben Reh- und Schwarzwild als Standwild ist auch gelegentlich Rotwild in den Rauener Bergen anzutreffen.

5. Verkaufslose

Das Verkaufsobjekt hat eine Größe von insgesamt ca. 190,5377 ha. Es wird in folgenden 2 Teillosen zur Veräußerung angeboten: Los 1 - ca. 185,9 ha Waldfläche mit ehemaliger Bunkeranlage.
Los 2 - ca. 4,6 ha höherwertige Waldfläche (Sommerrodel-/ Cartbahn).

5.1 Los 1 - Forstfläche „Rauener Berge“ mit ehemaliger Bunkeranlage

reine Forstflächen ca. 168,5494 ha bewaldete Flächen mit ehemaliger Bunkeranlage ca. 17,3840 ha.

Die im Los 1 angebotenen Flächen stellen fast ausschließlich Wald dar. Die Flächen sind jedoch geprägt durch die darin befindliche Bunkeranlage „Fuchsbau“. Die auf- und absteigenden Bauwerke der Bunkeranlage erstrecken sich in der Gemarkungen Petersdorf (Flur 3) und Rauen (Flur 4) über eine Fläche von ca. 17,3840 ha. Der gesamte Bunkerkomplex ist weiträumig eingezäunt. Die innerhalb der Einzäunung gelegenen Flächen haben eine Größe von ca. 25 ha. Im Nordosten grenzen die Flächen des Los 1 an den gewerblich bzw. durch Einrichtungen des Bundes genutzten, ehemaligen Kasernenbereich an. Der ehemalige Kasernenbereich, der ihn erschließende nicht öffentliche Zufahrtsweg von der Friedenstraße her sowie die nördlich des Zufahrtsweges gelegene Freifläche (ehemaliger Parkplatz) sind nicht Gegenstand des Verkaufsobjektes. Die an den ehemaligen Kasernenbereich angrenzenden Flächen des Los 1 sind überwiegend durch einen Zaun abgegrenzt. Soweit der Verlauf des Zaunes in Teilbereichen nicht dem Verlauf katasteramtlicher Flurstücksgrenzen entspricht, ist die genaue Lage und der Verlauf des Zaunes durch Teilungsvermessung katasteramtlich zu bestimmen...

5.1.2 Bebauung

Die auf den Flächen des Los 1 vorhandenen Gebäude, die baulichen bzw. technischen Anlagen sowie die befestigten Flächen und Wege gehören zu der darin befindlichen Bunkeranlage „Fuchsbau“. Kernstück der Bunkeranlage ist ein Komplex miteinander verbundenen Bunkerbauwerken. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Konstruktionen, dem sog. „Altbau“ als Röhrenbau und dem sog. „Neubau“ als kubischer Bau, dem Wasserwerk und dem entsprechenden Verbindungsbau sowie diversen Zugangs- und Nebenanlagen...

5.1.5 Denkmalschutz

Die Bunkeranlage „Fuchsbau“ wurde am 02.06.2008 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg als „Baudenkmal“ aufgenommen. Es wird daher empfohlen, etwaige weitergehende Nutzungs- und Planungsabsichten, z. B. Veränderungen am Äußeren oder Inneren des Baudenkmals bzw. Eingriffe in das Denkmal, vor Angebotsabgabe mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Oder-Spree ... abzustimmen.

5.1.6 Nutzung

An dem auf Flächen des Los 1 befindlichen, umzäunten Bunkerbereich bestand ein Nutzungsverhältnis. Das Vertragsverhältnis wurde ordentlich zum 31.07.2008 gekündigt. Das zuletzt vereinbarte Nutzungsentgelt betrug monatlich 500,- €. Es wird davon ausgegangen, dass bei vertragsgemäßer Rückabwicklung des Nutzungsverhältnisses die Rückgabe / Rücknahme des umzäunten Bunkerbereiches bis zum Abschluss der angestrebten Verkaufsverhandlungen abgeschlossen werden kann.

5.1.7 Nachnutzungsabsichten des Vereins „Interessengemeinschaft Bunker-Fuchsbau gem. e. V.“

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege hat die Bunkeranlage "Fuchsbau" nebst den von ihm betroffenen Grundstücken am 02.06.2008 als „Baudenkmal“ in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen. Das zuständige Amt Scharmützelsee befürwortet eine Nachnutzung des Bunkers „Fuchsbau“ durch den Verein „Interessengemeinschaft Bunker-Fuchsbau gem. e. V.“. Der Verein hat bereits in der Vergangenheit Führungen durch die Bunkeranlage angeboten. Der Verein ist daran interessiert, das Baudenkmal „Bunker Fuchsbau“ auch nach Beendigung des zum 31.07.2008 gekündigten Nutzungsverhältnisses bzw. nach erfolgreicher Veräußerung der diesbzgl., im Los 1 angebotenen Flächen, weiter der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit zum Erhalt des Baudenkmals beizutragen. Entsprechende Verhandlungen mit dem Verein „Interessengemeinschaft Bunker-Fuchsbau gem.e.V.“ sollten vom Käufer geführt werden...

5.2 Los 2 - höherwertige Waldfläche (Sommerrodel-/ Cartbahn)

betroffene Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück Größe lt. Kataster davon Los 2 Petersdorf (Sp) 3 9 12.130 m² 12.130 m², 3 10 438 m² 438 m², 3 196 51.213 m², ca. 33.475 m², ca. 46.043 m²...

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Saarow sind die Flächen des Los 2 als Sondergebiet „Sommerrodelbahn, Cartbahn“ (SO-S, C) ausgewiesen...

7. Munitionsbelastung

Nach Aussage des Landes Brandenburg, Zentraldienst der Polizei - Abteilung Kampfmittelbeseitigung -, vom 25.06.2008 befindet sich das gesamte Verkaufsobjekt in einem kampfmittelbelastetem Gebiet. Aufgrund der ehemals militärischen Vornutzung und den Einwirkungen des 2. Weltkrieges können Munitions- und Kampfmittelfunde nicht ausgeschlossen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Bauvorhaben eine Baugenehmigung für mit Kampfmittel belastete Flächen erst nach Vorlage der Munitionsfreiheitsbescheinigung des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes erteilt werden kann.

8. Altlasten

Nach Auskunft des Landkreises Oder-Spree - Untere Bodenschutzbehörde - werden folgende Grundstücke des angebotenen Verkaufsobjektes im Altlastenkataster des Landkreises geführt:
1. Gemarkung Petersdorf (Sp), Flur 3, Flurstück 178 (Altlastenkataster-Nr. 0224671272)
Der Altlastenverdacht bezieht sich auf eine Teilfläche des Flurstückes 178. Die betroffene Teilfläche befindet sich nördlich der nicht mit angebotenen Parkplatzfläche, die nördlich des befestigten Zufahrtsweges zum ehemaligen Kasernenbereich gelegen ist. Die Verdachtsfläche war ab Mitte der 70er bis Anfang der 80er Jahre als Kläranlage des NVA-Objektes betrieben worden und ist seitdem sukzessive bewachsen. Untersuchungen fanden bisher nicht statt; Belastungen durch Schwermetalle können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
2. Gemarkung Petersdorf (Sp), Flur 3, Flurstück 22/2 (Altlastenkataster-Nr. 0224670074)
Das Flurstück 22/2 ist teilweise durch eine Zinkschlammablagerung betroffen. Auf Grund der Nutzungsgeschichte der ehemaligen NVA-Liegenschaft können weitere Flächen für schädliche Bodenveränderungen infrage kommen. Das könnte den Bereich eines unterflurigen Tanks für die frühere Objektnotstromversorgung (Gemarkung Petersdorf, Flur 3, Flurstück 14) aber auch den Bereich einer Ende der 70er Jahre mit Bauschutt und Gewerbeabfällen verfüllten Grube eines Bergbruches betreffen (vermutlich Gemarkung Petersdorf, Flur 3, Flurstück 40 oder 41). Beeinträchtigungen im Bereich der einst vorhandenen 9 Tiefbrunnen können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Auf Teilflächen der als Los 1 und Los 2 angebotenen Flächen, insbesondere im Bereich zur Alten Fürstenwalder Straße, sind Bauschutt- bzw. Müllablagerungen festzustellen. Die vorstehenden Angaben sind nicht abschließend...

10. Kaufpreisvorstellung

Die Kaufpreisvorstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beläuft sich auf insgesamt 1.200.000,- €. Es wird die Abgabe eines Kaufangebotes erwartet. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, werden umgehend benachrichtigt. Der Erwerb ist für den/die Käufer/in provisionsfrei. Aufwendungen für eine notwendige Trennvermessungen sind vom Käufer zu tragen.

12. Allgemeine Informationen

Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben behält sich die volle Entscheidung vor:
ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen
die Liegenschaft verkauft wird und mit den Interessenten nachzuverhandeln...

Formulieren Sie Ihr Kaufangebot bitte ohne Bedingungen. Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Beteiligung von Grundstückssachverständigen oder Maklern, Notarkosten, Gebühren, Steuern sowie sonstige Abgaben) übernimmt der Käufer.

Überblick Verkaufsobjekt

SCHWARZ Grenze des Verkaufspaketes
LILA Sondergebiet "Sommerrodel- / Cartbahn"

1. Revision Januar 2009